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Kaminfegermonopol fällt

KAMINFEGERMONOPOL IM KANTON LUZERN

AB 1. JULI 2019 FÄLLT DAS KAMINFEGERMONOPOL IM KANTON LUZERN

 

Ab 1. Juli 2019 ist der Hauseigentümer selbst für die Durchführung der gesetzlich vorgeschriebenen Reinigungen seiner Feuerungsanlage verantwortlich. 

Die periodischen Reinigungen sind durch einen von der Gebäudeversicherung Luzern zugelassenen Kaminfegermeister durchzuführen.

 

Die durchgeführten Reinigungen sind im Schadensfall zu belegen, ansonsten besteht die Gefahr von Leistungskürzungen durch die Gebäudeversicherung an den Hauseigentümer.